Entlastungshilfe nach § 45a SGB XI

Entlastungshilfe 

Unterstützung im Haushalt nach § 45a SGB XI
Unsere Haushaltshilfe für Pflegebedürftige, Schwangere, Wöchnerinnen, nach Operation oder Erkrankung.

Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen Sie bei allen im Haushalt anfallenden Tätigkeiten. Individuell und ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei ist der Faktor Mensch  immer zentrales Element unserer Dienstleistung.
Das Beste an unserer Dienstleitung ist, dass die Kosten meistens über die Pflegekasse gedeckt sind.


Die Entlastungsleistungen wurden geschaffen, für Person ab Pflegegrad 1 in Höhe von 131€ monatlich zustehen. Besitzen Sie Ihren Pflegegrad schon länger, ohne seitdem den monatlichen Anspruch von 131 € für Entlastungsleistungen bezogen zu haben, summiert sich das Guthaben bei Ihrer Pflegekasse. Dadurch kann sich die Leistung über ein ganzes Jahr ansammeln und bis zum 30.6 des Folgejahres übertragen werden, sodass Ihnen insgesamt 2.358 € (18 Monate x 131€) zur Verfügung stehen können.

Entlastungshilfe können Sie ebenfalls beantragen bei:

Schwangerschaften
nach Geburt als Entlastungshilfe
nach Operation
oder
bei Erkrankung, ebenso wie bei Knochenbrüchen, wenn Sie nicht alleine in der Lage sind ihren Haushalt alleine zu führen.


Wichtig:

Sprechen Sie ihren Haus/Facharzt darauf an, damit Sie eine Verordnung über Entlastungshilfe im Alltag erhalten.
Darin sollte stehen wie oft, und wie lange  die Entlastungshilfe benötigt wird.


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